Migrationsrecht

Migrationsrecht

Migrationsrecht

  • Niederlassungserlaubnis
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Visum
  • Befristungen von Sperrzeiten gemäß § 11 AufenthG
  • Abschiebungen
  • Eilrechtsverfahren
  • Familienzusammenführung / -nachzug
  • Scheinehe
  • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
  • Ausweisung
  • Ausreisepflicht
  • Asylrecht

Was bedeutet das neue Chancen-Aufenthaltsrecht

Durch das Chancen Aufenthaltsrecht sollen langjährig Geduldete durch die 18-monatige Aufenthaltserlaubnis die Möglichkeit bekommen, notwendige Voraussetzungen für eine Bleiberecht zu erfüllen. Dazu gehören die Sicherung des Lebensunterhalts, das Sprachzertifikat und die Klärung der Identität.

Dafür wurden die bereits bestehenden Aufenthaltserlaubnisse wegen guter bzw. nachhaltiger Integration ( § 35a und § 25b AufenthG) verändert und die neue Chancen-Aufenthaltserlaubnis eingeführt ( §104c AufenthG).

Personen, die seit 5 Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, können sich auf diese Anspruchsgrundlage berufen. 

Die Aufenthaltserlaubnis nach den Chancen-Aufenthaltsrecht wird für 10 Monate erteilt. Danach kann sie als Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG verlängert werden. 

In diesen 18 Monaten haben die Personen die Möglichkeit die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erfüllen. So kann in dieser Zeit ein Sprachzertifikat erworben werden, oder die Identität durch entsprechende Dokumente nachgewiesen werden oder der Lebensunterhalt kann gesichert werden.